Urheberrecht & UWG

Bilder, Texte, KI-Inhalte – was dürfen Sie wirklich kommerziell nutzen? Dieser Leitfaden ist Ihre „Fahrschule“ für den digitalen Geschäftsverkehr. Wir erklären die häufigsten Stolperfallen im Urheberrecht und UWG, von „kostenlosen“ Schriftarten bis zu Werbeaussagen, und zeigen, wie Sie Abmahnungen souverän vermeiden und professional auftreten.

Eine Roboter- und eine menschliche Hand halten eine Checkliste mit dem Titel "Nutzung" inmitten von Zahnrädern, Diagrammen und Technologiesymbolen.

Bild, Text, Werbung: Ihr Praxis-Leitfaden für Urheberrecht & UWG

Ein schneller Post für Social Media, ein neues Bild für die Webseite, ein Werbetext für den nächsten Flyer – als Unternehmerin oder Unternehmer erstellen und verwenden Sie täglich Inhalte. Doch im Hinterkopf nagt oft eine leise Sorge: „Darf ich das eigentlich?“ Die Angst vor teuren Abmahnungen wegen eines falsch genutzten Bildes oder einer unbedachten Werbeaussage lähmt viele Selbstständige und Inhaber von Kleinstunternehmen.

Doch hier ist die gute Nachricht: Sie müssen kein Jurastudium absolvieren, um sich sicher im digitalen Raum zu bewegen. Es geht nicht darum, ein Minenfeld zu durchqueren, sondern darum, die Spielregeln zu kennen. Wer die Grundlagen von Urheberrecht und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) versteht, gewinnt nicht nur Sicherheit, sondern auch an Professionalität.

Dieser Leitfaden ist Ihre „Fahrschule“ für den Geschäftsalltag. Wir übersetzen das Juristendeutsch in klare, anwendbare Tipps, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie am besten können: Ihr Business voranbringen.

Unsere fiktive Persona: Clara, die kreative Macherin

Clara ist eine talentierte Marketingberaterin und Solo-Selbstständige. Sie gestaltet für ihre Kunden und sich selbst Social-Media-Kampagnen, schreibt Blogartikel und entwirft kleine Werbematerialien. Sie ist extrem kreativ, aber bei rechtlichen Fragen unsicher. „Kann ich dieses ‚kostenlose‘ Bild von dieser einen Webseite für einen Kundenflyer nutzen? Und darf ich für meine eigene Dienstleistung schreiben, dass ich ‚die besten Ergebnisse‘ liefere?“ Claras Fragen sind typisch für die Herausforderungen, vor denen viele Kreative und Selbstständige stehen. Wir werden sie auf dieser Reise begleiten.

Fremde Inhalte sicher nutzen: Die 3 häufigsten Stolperfallen im Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt die Schöpfer von Werken – seien es Fotos, Texte, Musik oder Grafiken. Die Grundregel ist einfach: Ohne Erlaubnis des Urhebers dürfen Sie dessen Werk nicht verwenden. Die Tücke liegt im Detail der Lizenzen.

1. Stolperfalle: Bilder, Grafiken und die KI-Frage

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte – und kann leider auch mehr als tausend Euro kosten, wenn man es falsch verwendet.

  • Stockfotos richtig nutzen: Plattformen wie Unsplash, Pexels oder Pixabay bieten fantastische Bilder, oft kostenlos. Der entscheidende Punkt sind jedoch die Lizenzbedingungen. Lesen Sie diese immer! Manche Lizenzen erlauben die kommerzielle Nutzung, andere nicht. Oft wird eine Namensnennung des Fotografen verlangt.
    • Praxis-Tipp: Erstellen Sie eine einfache Textdatei, in der Sie den Link zum Bild, den Namen des Urhebers und die Lizenzart dokumentieren. So sind Sie bei Rückfragen immer auf der sicheren Seite. Die korrekte Urheberbenennung gehört in der Regel ins Impressum oder direkt ans Bild.
  • Sonderfall KI-Bilder (Midjourney & Co.): Clara überlegt, für einen Blogbeitrag ein Bild mit einem KI-Generator zu erstellen. Das ist schnell und günstig. Aber wem „gehört“ das Ergebnis? Hier gilt: Die Nutzungsbedingungen des KI-Dienstes sind das Gesetz. Viele Anbieter räumen Ihnen zwar weitreichende Nutzungsrechte für die von Ihnen erstellten Bilder ein, aber ein echter, einklagbarer Urheberschutz für diese Werke ist rechtlich noch eine Grauzone. Prüfen Sie in den AGB des Anbieters explizit, ob die kommerzielle Nutzung erlaubt ist und welche Einschränkungen gelten.

2. Stolperfalle: Schriftarten (Fonts) für Ihr Branding

Dies ist eine der am häufigsten übersehenen Gefahren. Clara hat für ihr Logo eine tolle, „kostenlose“ Schriftart von einer Design-Website heruntergeladen. Was sie nicht wusste: Die Lizenz war nur für den privaten Gebrauch kostenlos. Für eine kommerzielle Nutzung, wie in einem Firmenlogo, wäre eine teure Lizenzgebühr fällig gewesen.

  • Insider-Tipp: Spezialisierte Kanzleien durchsuchen das Netz gezielt nach Unternehmen, die Schriftarten ohne gültige kommerzielle Lizenz verwenden. Gehen Sie auf Nummer sicher: Nutzen Sie etablierte Quellen wie Google Fonts (deren Open-Source-Lizenzen meist unproblematisch sind) oder erwerben Sie Lizenzen bei seriösen Anbietern wie MyFonts oder Fontspring.

3. Stolperfalle: Texte und Zitate

Einen interessanten Absatz aus einem Fachartikel für den eigenen Blog nutzen? Das ist möglich, aber nur in engen Grenzen. Das Zitatrecht erlaubt die Übernahme kurzer Textstellen, wenn Sie die Quelle klar benennen und das Zitat einen Zweck erfüllt (z. B. eine eigene These untermauert).

  • No-Go: Ganze Blogartikel oder längere Passagen von fremden Webseiten kopieren. Das ist eine klare Urheberrechtsverletzung. Investieren Sie lieber die Zeit, die Gedanken mit eigenen Worten neu zu formulieren und dem Text Ihre persönliche Note zu geben.

Fair Play im Wettbewerb: Die wichtigsten Spielregeln des UWG

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sorgt für Fairness unter Konkurrenten. Es schützt Sie vor unfairen Praktiken anderer, verlangt aber auch von Ihnen, dass Sie sich an die Regeln halten. Hier geht es vor allem um ehrliche und transparente Werbung.

1. Versprechen, die Sie halten können: Keine irreführende Werbung

Clara möchte auf ihrer Webseite schreiben: „Die Marketingberaterin mit den besten Ergebnissen in Musterstadt“. Das klingt gut, ist aber gefährlich. Werbeaussagen mit Superlativen („der Beste“, „die Nr. 1“) sind nur dann erlaubt, wenn sie objektiv beweisbar sind.

  • Besser und sicherer: Formulieren Sie aus Kundensicht oder heben Sie konkrete Stärken hervor. Statt „die Besten“ könnten Sie schreiben: „Meine Kunden schätzen besonders meine kreativen Ansätze und die pünktliche Umsetzung“ oder „Spezialisiert auf Social-Media-Wachstum für lokale Dienstleister“.

2. Vertrauen schaffen: Kundenbewertungen und Kennzeichnung

Seit Mai 2022 gelten strengere Regeln für Kundenbewertungen. Wenn Sie mit Testimonials werben, müssen Sie sicherstellen und darüber informieren, dass die Bewertungen echt sind und von tatsächlichen Kunden stammen. Einfach nur fünf Sterne unter eine Dienstleistung zu setzen, ohne den Prozess dahinter zu erklären, kann als irreführend gewertet werden.

Ebenso wichtig ist die Kennzeichnung von Werbung. Wenn Clara einen Blogbeitrag über ein Software-Tool schreibt und dafür vom Hersteller eine Provision erhält, muss sie diesen Beitrag klar als „Anzeige“ oder „Werbung“ kennzeichnen.


Fazit: Keine Panik, sondern ein Plan

Urheberrecht und UWG müssen keine Schreckgespenster sein. Im Kern geht es um zwei einfache Prinzipien: Fairness gegenüber den Schöpfern von Inhalten und Transparenz gegenüber Ihren Kunden und Mitbewerbern. Indem Sie diese Grundregeln in Ihren Arbeitsalltag integrieren, vermeiden Sie nicht nur teure Abmahnungen, sondern positionieren Ihr Unternehmen als seriösen und vertrauenswürdigen Partner.

Welche der hier genannten Regeln war für Sie neu oder hat Sie am meisten überrascht? Die Lizenzfalle bei Schriftarten, die Grauzone bei KI-Bildern oder die feinen Unterschiede bei Werbeaussagen? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Fragen gerne in den Kommentaren – der Austausch darüber hilft der gesamten Community.

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