Rechtssicher online: Cookie-Banner und Datenschutz einfach umsetzen
Kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige fragen sich oft: Wie kann ich meine Website einfach und gleichzeitig rechtskonform gestalten – insbesondere beim Umgang mit Cookies und personenbezogenen Daten im Lichte der aktuellen Gesetzesänderungen? In diesem Beitrag erfahren Sie, was jetzt mit dem neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) zu beachten ist, und wie der Datenschutz für Kleinbetriebe auch heute zuverlässig umgesetzt werden kann.
Einleitung
Eine professionelle Internetpräsenz ist heute selbstverständlich – ebenso wie die Verpflichtung, dabei den Datenschutz einzuhalten. Die Gesetzeslage hat sich jedoch im Mai 2024 geändert: Das Telemediengesetz (TMG) wurde vom Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst, und das frühere TTDSG ist jetzt das TDDDG. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Website und den Umgang mit Cookies?
Gesetzeslage 2024: Was Betreiber kleiner Websites jetzt wissen müssen
Seit dem 14. Mai 2024 gelten neue rechtliche Vorgaben für Websites und digitale Dienste. Das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) enthält nun die Regelungen für Impressum, Anbieterkennzeichnung und viele weitere Grundlagen. Das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz) regelt die Einwilligungspflichten für Cookies und andere Tracking-Technologien.
Wichtige Änderungen:
- Jede Website muss ihre Datenschutzhinweise und das Impressum anpassen: Erwähnungen des alten TMG und TTDSG sind zu entfernen und durch DDG bzw. TDDDG zu ersetzen.
- Informationspflichten und Anbieterkennzeichnung richten sich nun nach dem DDG.
- Cookie- und Tracking-Einwilligungen fallen ab sofort unter die Regelungen des TDDDG.
Praxis-Beispiel: Eine freiberufliche Übersetzerin betreibt einen WordPress-Blog. Sie prüft ihr Impressum und ihre Datenschutzerklärung und stellt fest, dass dort noch TMG und TTDSG zitiert werden. Nach einem Update auf die neuen Begriffe DDG und TDDDG sowie einer Kontrolle der eingesetzten Plugins ist ihre Website wieder rechtskonform.
Die wichtigsten Anforderungen für Datenschutz und Cookie-Banner
Transparente Datenschutzerklärung & Anbieterkennzeichnung
Jede Website braucht eine aktuelle Datenschutzerklärung, die alle verwendeten Dienste und Cookies nachvollziehbar benennt. Kostenfreie oder günstige Datenschutzgeneratoren (z.B. eRecht24, IHK, DGD) helfen, rechtssichere Texte nach neuem Recht zu erstellen. Ihre Anbieterkennzeichnung – also das Impressum – muss jetzt explizit das DDG als Grundlage nennen.
Cookie-Banner und Consent-Management
Mit dem TDDDG ist klar: Alle Cookies und Tracking-Technologien, die nicht technisch unbedingt notwendig sind, dürfen erst nach ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer gesetzt werden. Das bedeutet, ein sogenannter Consent-Banner ist Pflicht.
Empfohlene WordPress-Lösungen:
- Borlabs Cookie: Deutsch entwickelt, läuft im eigenen Webspace, dokumentiert alle Einwilligungen, flexibel anpassbar und nach aktuellem Rechtsstand stets weiterentwickelt.
- Complianz: Ebenfalls datenschutzkonform, unterstützt mehrere Sprachen und bietet praxisnahe Einstellungen für typische KMU-Anforderungen.
Praxisbeispiel: Ein Designbüro implementiert Borlabs Cookie auf seiner neuen Firmenwebsite. Das Banner erscheint beim ersten Besuch, lässt individuelle Auswahl der Cookie-Typen zu, dokumentiert jede Einwilligung und ist optisch an das Unternehmensdesign angepasst.
Nur technisch notwendige Cookies ohne Einwilligung
Cookies, die für das Funktionieren der Website zwingend notwendig sind (z.B. bei Login- oder Warenkorbfunktionen), dürfen weiterhin ohne ausdrückliches Opt-In gesetzt werden. Analytics-, Marketing- oder Retargeting-Cookies benötigen aber explizit die aktive Zustimmung nach dem TDDDG.
Kontaktformular und weiterer Datenschutz
Auch bei Kontaktformularen ist Transparenz nötig. Ein Hinweis unter dem Formular, wie die Daten genutzt werden und wo die Datenschutzerklärung zu finden ist, genügt. Überprüfen Sie eingesetzte Plugins auf Datenschutz und richten Sie Formulare möglichst so ein, dass Daten nicht unnötig gespeichert werden.
So setzen Sie die rechtlichen Vorgaben einfach um: Schritt für Schritt
- Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, welche Tools, Plugins und externen Dienste auf Ihrer Website aktiv sind.
- Update von Impressum und Datenschutzerklärung: Entfernen Sie alte Gesetzesbezüge (TMG, TTDSG), ergänzen Sie DDG und TDDDG, passen Sie Textbausteine an die neuen Anforderungen an.
- Consent-Banner installieren: Wählen Sie beispielsweise Borlabs Cookie oder Complianz, konfigurieren Sie die Banner nach Ihrem Bedarf und testen Sie die Funktion gründlich.
- Regelmäßige Kontrolle: Halten Sie Ihre Plugins aktuell und prüfen Sie nach jedem Update, ob Datenschutz und Banner noch korrekt laufen.
- Dokumentation: Halten Sie fest, wie und mit welchen Tools Sie die Einwilligungen speichern und aufbewahren (beispielsweise mit integriertem Protokoll von Borlabs Cookie).
Tipps und Empfehlungen aus der Praxis
- Verzichten Sie möglichst auf unnötige Tracking- oder Social-Media-Plugins. Das vereinfacht die technische Umsetzung erheblich.
- Kommunizieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen offen und verständlich – das schafft Vertrauen.
- Informieren Sie sich regelmäßig zu neuen Entwicklungen im Datenschutz (z.B. über Branchen-Newsletter oder Updates bei Ihrem Consent-Tool-Anbieter).
Fazit: Rechtliche Sicherheit mit überschaubarem Aufwand
Mit den richtigen Einstellungen und aktuellen Rechtstexten kann jeder kleine Betrieb seine Website sinnvoll absichern – auch ohne juristische Expertise. Moderne Consent-Plugins für WordPress, transparente Informationspolitik und ein kurzer Check der genutzten Dienste machen Ihr Online-Angebot sicher und vertrauenswürdig.
Wann haben Sie zuletzt Ihr Impressum, Ihre Datenschutzerklärung sowie Ihr Cookie-Banner aktualisiert? Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit für einen prüfenden Blick – und wenn Sie sich eine rechtssichere Anpassung wünschen oder Fragen zu den neuen Regelungen nach DDG und TDDDG haben, stehen wir Ihnen gern über das Webformular zur Verfügung.
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